Nach einer Rettung von einem Seehund stand zunächst die für Meeressäuger fachkundige Tierärztin wegen Jagdwilderei vor Gericht, da das Robben-Retten illegal sei.
Auch gegen die beiden Helfer, die unter Anleitung der Tierärztin geholfen hatten, wurde ein Verfahren angestrengt.
Einer der Helfer ist André van Gemmert, der 1976 sein Wildlife-Management-Studium in Gießen und Amsterdam absolvierte und seitdem weltweit im Einsatz für Robben und Seehunde in Not war und noch heute ein international gefragter Ansprechpartner für die Meeressäuger ist.
Seehunde fallen unter das Jagdrecht, obwohl diese seit Jahrzehnten nicht mehr gejagt werden dürfen.
Die Entscheidung über Leben und Tod über einen in Not geratenen Seehund, treffen ohne medizinische Untersuchungen und ohne veterinärmedizinische Ausbildung Seehundjäger:innen, welche der Hobbyjagd nachgehen.
Tierärzte und in diesem Fall eine Tierärztin mit ihren Helfern vom Robbenzentrum Föhr mit jahrzehntelanger Erfahrung mit den Meeressäugern werden von Jägern immer wieder angezeigt und vor Gericht gezerrt, wenn sie Tieren in Not helfen.
Die angezeigte Tierärztin betreibt und gründete 2010 mit André van Gemmert das gemeinnützige Robbenzentrum auf der Insel Föhr, welches seither rund um die Uhr und an 365 Tagen einsatzbereit ist, um in Not geratenen Meeressäugern zu helfen.
Die Tierschützer vom Robbenzentrum Föhr konnten in den letzten 12 Jahren schon hunderten Seehunden das Leben retten.
Aber was ist der Beweggrund dann Tierärzte anzuzeigen, welche in Not geratenen Tieren helfen, was auch deren Beruf und Berufung ist?
Die nachfolgenden Fakten lassen die Vermutung zu, dass es um finanzielle Interessen geht.
Im Jahr 2019 wurden an den Küsten und auf den Inseln allein auf Sylt 690 Tiere erschossen, was Aufwandsentschädigungen von mehr als 31.000 Euro generierte, die sich einige wenige Hobbyjäger:innen dazuverdienen.
Andere vernünftige Gründe, als der Verlust von den „Schussprämien“ lassen sich keine finden, dass die Tierärztin und ihre Helfer schon mehrfach angezeigt wurden und bei Einsätzen bedrängt und angefeindet werden.
Daher war es die einzig richtige Entscheidung, dass im Verfahren vom März die Tierärztin freigesprochen
wurde und nun auch das Verfahren gegen die beiden Helfer eingestellt
wurde.
Ein Ende der Gängelei ist nicht in Sicht, da die Seehundjäger / Hobbyjäger sicherlich auch in Zukunft mit Rückendeckung der Jagdlobby wieder Anzeigen erstatten werden und die Tierretter weiterhin unangenehme Begegnungen erwarten müssen.
Das gemeinnützige Robbenzentrum Föhr wird weiterhin an 365 Tagen und 24 h einsatzbereit sein, um Robben in Not zu helfen und kämpft weiter, um endlich eine Gesetzesänderung herbeizuführen.
Petition: www.change.org/robben-retten
Danke an alle Unterstützer, an unser Team und an alle Helfer
Das Robbenzentrum Föhr - ist bei Notfällen
24 Stunden an 365 Tagen
unter
0177 330 00 77
oder
0157 750 54 219
erreichbar
www.robbenzentrum-föhr.de