„Tierärztin darf Seehunde retten, aber das Ministerium versucht weiter Seehundrettungen zu blockieren!"
2. April 2022
Freispruch in der Sache Ministerium gegen Janine Bahr- van Gemmert wegen Rettung eines Seehundes, so urteilte am Ende die Richterin am Amtsgericht am 30.03.22 in Husum.
Eine Stunde war für die Verhandlung um die Rettung eines Seehundbabys durch die Tierärztin angesetzt gewesen.
Zweieinhalb Stunden mit mehreren Unterbrechungen dauerte die Sitzung.
Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung MELUND in Schleswig Holstein war als Klägerin gegen die Tierrettung stark vertreten. Im Gerichtssaal blieb kein Stuhl frei. Der Juristin Dr. jur. des Ministeriums, die gleichzeitig die Anklagen formuliert hatte und sich immer wieder intensiv mit dem Staatsanwalt austauschte, merkte man den Belastungseifer an. Es würde keine Absprachen zwischen dem Robbenzentrum Föhr und dem Ministerium geben, wonach die Tierärztin und deren Helfer Robben helfen dürften, sagte sie aus. Die Zeugin Dr.med.vet. Kirsten Tönnies erzählte dagegen, wie die Vorgaben dieser Absprachen teils im Detail aussehen. Am Ende sprach sich sogar der Staatsanwalt gegen eine Verurteilung der Tierschützerin aus. Weil der Fundort des Seehundbabys in den Weiten des Wattenmeeres nicht eindeutig identifiziert werden konnte und unklar blieb, ob das Tier im oder außerhalb eines bestimmtes Schutzgebietes von den vorbeikommenden Wattwanderer gefunden worden war, wurde die Anklage hinfällig. Im Schutzgebiet ist Helfen verboten, selbst wenn die Strecke eine viel benutzte Wattwanderstrecke und sehr belebt ist. Sogar wenn man auf Wanderwegen über ein hilfsbedürftiges Tier stolpert, muss man es sterben lassen, so das Ministerium. Ob das dem Staatsziel Tierschutz im Artikel 20a des Grundgesetzes, dem Tierschutzgesetz und nicht zuletzt dem Jagdrecht entspricht, werden vermutlich zukünftige Verfahren klären müssen. Sogar im Jagdrecht wird auf die Möglichkeit der Tierhilfe in Paragraf 22 a verwiesen, ebenso, wie im Naturschutzrecht. Ein Mitglied der Deutschen Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht DJGT vertritt die Tierärztin und konnte sich am Ende den Empfehlungen der Staatsanwaltschaft anschließen. Bei der richterlichen Verkündung des Freispruchs schüttelten die Ministerialbeamten heftig ihre Köpfe.
Vor dem Gerichtsgebäude demonstrierte ein Mitglied der MUT Partei mit dem Slogan „Besser tot als gesund => Tierschutzpolitik Ministerium SH ! unglaublich !
So empfinden es auch die beiden weiterhin angeklagten Helfer u. a. ihr Ehemann, der gelernte Tierpfleger und Wildlifemanager mit über 40 Jahren Robbenerfahrung (Seehundstation Pieterbuuren NL), deren Verfahren für zusätzliche Beweisaufnahmen nur unterbrochen sind. Weil sie keine Tierärzte sind, dürfen sie scheinbar nicht mal bei einer Tierrettung helfen(!) so der erste Eindruck. Das Verfahren wird fortgesetzt.
„Wie Helfer bestraft werden und Tiertöter Geld erhalten, während das Ministerium seit Jahren die Öffentlichkeit täuscht. Das können wir nicht weiter einfach so hinnehmen“, sind sich die Angeklagten einig.
Denn so einer Rettung stehen um die 700 erschossene Seehunde jedes Jahr gegenüber und etliche, die einfach in ihrer Notlage auch an unseren Stränden liegen gelassen werden, im Auftrag des MELUND´s und Jägerschaft!!!
Es geht nicht nur um das einzelne kleine Tier, es geht um Tierschutz und ein Systemproblem. Keine ganz leichte Aufgabe für Tierfreunde.

Der gestrandete Wal „Timmy/Hope“ bewegt gerade viele Menschen – und im Hintergrund passiert sehr viel. Wenn ein Tier dieser Größe und Sensibilität in Not gerät, ist das kein „kurzer Einsatz“, sondern eine enorme Herausforderung: für Helfer, Tierärzte und Organisationen wie das Robbenzentrum Föhr, das bei der privaten Rettungsaktion von Hope beteiligt ist. Jede Entscheidung muss schnell getroffen werden – und gleichzeitig gut überlegt sein. Was man hier sieht, ist Einsatz unter schwierigen Bedingungen: Kälte, Wasser, Zeitdruck – und die Hoffnung, einem einzelnen Tier noch eine Chance zu geben. Nicht jeder Einsatz endet so, wie man es sich wünscht. Aber genau deshalb ist diese Arbeit so wichtig – und verdient Respekt.
Am Sonntagmorgen, den 22.03., erreichte uns ein Notruf: Eine aufmerksame Radfahrerin entdeckte nahe des Deiches einen Schweinswal in Not . Der Meeressäuger war gestrandet und steckte tief im Schlamm fest. Das Robbenzentrum wurde sofort alarmiert und ein Team machte sich ein Bild der Lage. Die Haut des Tieres drohte auszutrocknen , was zu schweren Verletzungen führen kann. Auch eine lebensgefährliche Überhitzung wäre ohne schnelle Hilfe möglich gewesen. Mit speziellem Equipment zur Feuchthaltung konnte der Wal aus dem Watt geborgen werden. Anschließend zählte jede Minute: Der Schweinswal wurde schnellstmöglich in tiefere Gewässer gebracht und wieder freigelassen . Er begann sofort zu schwimmen und zog sich zur Erholung ins Wyker Hafenbecken zurück. Dort wurde er weiterhin dauerhaft durch das Team beobachtet, bis er schließlich wieder ins offene Meer hinausschwamm. Dieser Einsatz zeigt erneut, wie sensibel Schweinswale auf ihre Umwelt reagieren. Nur wenn ihr Ökosystem intakt ist, können sie sich zuverlässig orientieren. Umso schöner, dass dieses Tier gerettet wurde! Wir wünschen Quinn ein langes und erfülltes Leben!

🎙️ 4. Folge – Tiere & Kinder 🐾 Diesen Mittwoch von 18–19 Uhr läuft die vierte Folge unserer Radiosendung „Tierschutz Föhr für Alle“. Thema diesmal: Tiere und Kinder – wie Kinder schon früh lernen können, empathisch und respektvoll mit Tieren umzugehen. Dafür haben wir auch Kinder sowie ihre Mütter und Tanten zu Wort kommen lassen und sprechen darüber, welche Vorteile Kind-Tier-Beziehungen haben und wie sie Entwicklung, Empathie und Wohlbefinden beeinflussen können. 📻 Mittwoch | 18–19 Uhr













